Was brauche ich alles?

Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Die Entscheidung, welche Versicherungen du benötigst, hängt von deiner individuellen Lebenssituation ab. Als Rentner benötigst du beispielsweise keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Es gibt verschiedene Arten von Versicherungen, die als MUSS-, SOLL- und KANN-Versicherungen eingestuft werden.

Inhaltsverzeichnis

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Bei der Anmeldung eines Autos in Deutschland ist der Nachweis einer entsprechenden Versicherung auf der Zulassungsstelle verpflichtend. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, da im Straßenverkehr hohe Schäden bei Unfällen entstehen können. Das Fahren ohne Versicherung ist strafbar. Der Abschluss einer Kasko-Versicherung ist jedoch freiwillig und deckt Schäden am eigenen Auto ab.

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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Je nach Bundesland muss ein Hundehalter eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen. Dies liegt daran, dass die Haftpflichtversicherung keine Schäden reguliert, die durch den Hund verursacht wurden. Daher ist es für Hundehalter verpflichtend, zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine separate Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Berufshaftpflichtversicherung

Je nach Berufszweig ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere für Notare, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerprüfer. Zum Beispiel könnte ein Steuerberater, der einen Klienten falsch berät, dazu führen, dass dieser einen erheblichen finanziellen Verlust erleidet. In einem solchen Fall müsste der Steuerberater den Schaden aus eigener Tasche begleichen. Gleiches gilt für Ärzte, da Behandlungsfehler nicht ausgeschlossen werden können. Um potenzielle Schäden dieser Art abzudecken, ist eine Berufshaftpflichtversicherung für diese Berufe gesetzlich vorgeschrieben.

Die Privathaftpflichtversicherung ist als SOLL-Versicherung einzustufen. Sie greift beispielsweise, wenn du als Radfahrer eine ältere Person anfährst und diese dich wegen schwerer Verletzungen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Ein weiteres Beispiel wäre, wenn dir jemand sein neues Smartphone zeigt und es dir versehentlich aus der Hand fällt. Ein solches Missgeschick kann auch passieren, wenn du jemandem beim Umzug hilfst und dabei etwas Wertvolles zu Bruch geht. Eine weitere unterschätzte Gefahr besteht darin, dass ein mitgebrachter USB-Stick bei der Arbeit einen Virus ins Firmennetzwerk einschleust. Die Privathaftpflichtversicherung ist daher sinnvoll, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Abschluss ist freiwillig.

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