Zusammengefasst: Sobald du eigenes Einkommen erzielst, bist du in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wobei bestimmte Freibeträge zu beachten sind. Es kann auch vorkommen, dass das Finanzamt explizit eine Steuererklärung von dir anfordert. Normalerweise musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres einreichen.
Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung einreichen (zum Beispiel, wenn du Rückerstattungen für getätigte Ausgaben während deines Studiums erwartest). Verpflichtend ist die Abgabe jedoch, wenn du selbstständig tätig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig hast und dein jährliches Einkommen über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Des Weiteren musst du eine Steuererklärung einreichen, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr erhalten hast. Verheiratete Personen können aufgrund der Steuerklasse ihres Ehepartners ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sein. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.
Normalerweise musst du deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, kannst du formlos eine Verlängerung beantragen. Wenn du einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung deiner Steuererklärung beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf das Ende des Februars des übernächsten Jahres. Für freiwillige Steuererklärungen hast du übrigens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.
Kosten, die steuermindernd geltend gemacht werden können, sind hauptsächlich die Werbungskosten. Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen, können hier angegeben werden, wie beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit oder Weiterbildungskosten.
Zusätzlich kannst du unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben steuermindernd geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel unter anderem die Kosten für Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen, Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.
Des Weiteren können unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben, wie beispielsweise Pflegekosten für nahe Angehörige, steuermindernd geltend gemacht werden. Auch Schäden durch Naturkatastrophen (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) können die Steuerlast senken.
Zuletzt können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).
Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Selbstständige müssen gegebenenfalls eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (alle Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) erstellen oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).

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